Ist ein Durchsuchungsbeschluss wegen einer Beleidigung im Internet gerechtfertigt? Im Fall eines Stadtrats aus Füssen in Bayern hat das Landgericht Kempten eine klare Entscheidung getroffen.
Juristischer Erfolg für Thomas Scheibel, Stadtrat der Freien Wähler aus Füssen: »FCK AfD von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen«, so hatte Scheibel einen Zeitungsbericht auf Facebook kommentiert. Ein AfD-Kreistagsabgeordneter aus dem Landkreis Füssen im Allgäu, der in dem Bericht namentlich erwähnt wurde, bemühte daraufhin die Justiz, weil er sich im Netz beleidigt sah
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Scheibel legte dennoch Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kempten ein. Das Landgericht Kempten stellte nun fest, »dass die angeordnete Durchsuchung der Person, der Wohnung und Nebenräume rechtswidrig war«. Das geht aus einem Beschluss vom 18. Dezember hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Die Begründung: mangelnde Verhältnismäßigkeit. Zwar sei in der Äußerung »FCK (Anmerkung der Kammer: gemeint ist wohl ›Fuck‹) AfD, von euch Pissern lassen wir uns nicht mundtot machen« eine Formalbeleidigung zu sehen, die Durchsuchung im vorliegenden Fall sei jedoch unangemessen gewesen.
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