Als Anmerkung, wenn die Polizei dich einlädt, kannst du ablehnen. Macht ggf wenn du Bedenken hast, dich wegen etwas selbst zu belasten.
Wenn die Staatsanwaltschaft dich einlädt, hast du als deutscher Staatsbürger Erscheinungspflicht.
Nachtrag: Wenn die Polizei dich einlädt auf Wunsch der Staatsanwaltschaft, dann ist auch Erscheinungspflicht.
Teile dieser Antwort könnte die Staatsanwaltschaft verunsichern.