Leider, leider ein korrektes Urteil nach aktueller Rechtslage.
Dadurch, dass er an das Passwort gekommen ist, hat er die Sicherheitslücke bereits entdeckt und hätte die Firma darauf hinweisen können, ohne sich strafbar zu machen.
Durch das Einloggen in phpMyAdmin hat er dann die Kundendaten gesehen, was einen echten finanziellen Schaden verursacht, wenn man die DSGVO ernst nimmt. Denn jetzt ist das Unternehmen nicht nur gezwungen, die Sicherheitslücke zu schließen, sondern muss auch alle Kunden darüber informieren, dass ihre Daten von einer nicht berechtigten Person eingesehen wurden. (Ohne Kenntnis, dass jemand die Daten tatsächlich gesehen hat wären sie dazu nicht verpflichtet.)
Ich befürworte das Urteil hier nicht, ich sage nur dass hier die Rechtslage scheiße ist. Der Richter hatte da wenig Wahl, er muss sich an die geschriebenen Gesetze halten.