Das Gericht stellt grundsätzlich infrage, ob die Handelnden in diesem Jobcenter auf dem Boden des bürgerlich-demokratischen Rechtsstaats stehen: “Der (…) fatalen behördlichen Ermessensausübung haftet der Nachgeschmack eines von Klassismus triefenden, autoritär-gönnerhaften Selbstverständnisses ebenso an wie deren gerichtlicher Prüfung im erfolglosen Eilrechtsschutzverfahren.”
Sozialgerichte und Sozialgerichte unserer freiheitlich-demokratischen Republik dürften sich jedoch nicht so begreifen im Verhältnis zu den wirtschaftlich schwächsten Bürgern unserer Republik.