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Bundesgerichtshof hebt Urteil auf - Gnade für "Cannabis-Opa" (80)? | OberpfalzECHO
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klingt jetzt nicht nach hobbygärtnerei.
weiß nicht, wie das vom zeitlichen verlauf her war, evtl. hätte man ja ein paar wochen mit der urteilsverkündung warten können, dann hätte es fünf statt acht jahre gegeben.
das strafmaß ist auch davon abhängig, in wie fern die verurteilte person vorbelastet ist.
und junge, hat der was aufm kerbholz.
bei guter führung kommt man oft nach 2/3 wieder frei. denke also irgendwie sowas wie nach 18 monaten offener vollzug und nach 3,5 jahren wieder frei.
Dazu kommt noch, dass er seit 2023 in U-Haft ist. Die wird ja auch mit angerechnet.