this post was submitted on 05 Mar 2024
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[–] [email protected] 17 points 8 months ago (1 children)

Oftmals nicht (nur) dürfen, sondern müssen. Die örtlichen Stellplatzverordnungen schreiben häufig erschreckend viele Parkplätze vor, und für jeden nicht-gebauten Platz müssen dann Unsummen an die Gemeinde abgedrückt werden.

Sowas gehört einfach komplett gestrichen, mit Ausnahme von Behindertenparkplätzen und Radlständern.

[–] [email protected] 7 points 8 months ago (2 children)

Die Idee der Stellplatzverordnung ist eigentlich, dass die Stellplätze auf privatem Grund errichtet werden müssen, damit die Gemeinden keine öffentlichen Flächen für Parkplätze vorhalten müssen.

Ich kenne auch innerstädtische Supermärkte ohne eigene Stellplätze. Bei einem davon kann man dann zugucken, wie der einzige Behindertenparkplatz vor der Tür (auf öffentlichem Straßenland) ständig von Menschen, die definitiv keine Gehbehinderung haben, zugestellt wird. Wenn man da mal nen Ordnungsamtmitarbeiter in Zivil für ne Woche danebenstellt, werden das wahrscheinlich ein paar Hundert Strafzettel.

[–] [email protected] 3 points 8 months ago

Die Überlegung ist ja nachvollziehbar, aber das Angebot schafft hier wie immer die Nachfrage - das ist ja das Problem (bzw. die Chance) bei Verkehrsplanung. Wenn man keine riesigen Asphaltwüsten wie vor Einkaufszentren will wird es innerorts zwangsweise "zu wenig" Parkplätze geben. Die Situation wäre nicht besser, wenn das Haus neben dem Supermarkt für einen Parkplatz planiert würde.