this post was submitted on 20 Feb 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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§ 168 StGB: Störung der Totenruhe
(Hervorhebung durch mich)
Ja, aber das ist die Polizei! Die würden sowas doch nie tun!
Mal abgesehen von der Ernsthaftigkeit des Themas, aber
Den Begriff feiere ich gerade. 😁
Zählt im Effekt leider nur für Normalsterbliche, nicht für die Cops :)
Wahrscheinlich greift das nicht, weil das keine richtige Totengedenkstätte ist. Da zählen bestimmt nur korrekt nach gültiger Friedhofsatzung und den anerkannten Regeln der Technik vom dazu berechtigten Steinmetz gesetzte Grab- und Gedenksteine.
Nee, hatten wir im Natenom-Kontext. Da wird auch wegen Störung der Totenruhe, die halt nicht auf Gräber, sondern auch auf Gedenkstätten, bezogen werden kann, ermittelt.