In der Sache ändert das nichts. Bei Verdacht auf Straftat kann/wird die Polizei sicherstellen bzw. beschlagnahmen. Und ein legaler Erwerb wird in den ersten Monaten ab Inkrafttreten des CanG nicht möglich sein.
indigoamber
$2 (4) 1. (https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf) Ich muss mich da insofern korrigieren, als dass dieser Teil in der Beschlussempfehlung (https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010426.pdf) gestrichen wurde und somit nicht Teil des CanG ist. Die Beschlussempfehlung enthält aber diesbezüglich den Hinweis (S.129), dass der Teil gestrichen wurde, da er nicht notwendig ist, weil Regelungen dazu bereits in anderen Gesetzen vorhanden sind. Gemeint sind damit wohl die im gestrichenen Teil genannten §§94 und 98 StPO (https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/)
Ich wäre mit dem Konsum in der Öffentlichkeit vorerst dennoch vorsichtig, weil die Behörden bei Verdacht auf eine Straftat laut CanG euren Stoff weiterhin beschlagnahmen sollen. Da es auch nach der Entkriminalisierung für eine Weile keinen legalen Beschaffungsweg gibt, ist damit zu rechnen, dass die übereifrigen Exemplare der Ordnungshüter fleißig einkassieren werden.
@BautAufWasEuchAufbaut @Random_German_Name Hab schon mehrfach als mögliche Erklärung gehört, dass Piloten bei der Polizei eine gewisse Mindestanzahl an Flugstunden pro Jahr absolvieren müssen und jede Gelegenheit das Stundenkonto zu füllen extrem gerne genutzt wird.
Gans-Mem:
"Wenn uns das gelingt, wenn eine große Zahl an Menschen etwas aufbauen will und so dafür sorgt, dass unser Wohlstand wächst, dann können wir diesen auch wieder viel leichter verteilen."
"Verteilen wohin? ... Hey! Verteilen wohin??!"
@Flipper @Sibbo Wie andere schon schrieben, das wurde geändert. Udo Vetter hatte sich damals etwas ausführlicher dazu geäußert: https://www.lawblog.de/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/