Nach dem Treffen Rechtsextremer in Potsdam kündigte Bundesinnenministerin Faeser an, dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse zu geben. Brandenburg setzt das jetzt um: Finanzströme sollen besser verfolgt werden können.
Als sich im November Rechtsextremisten, AfD-Funktionäre und Unternehmer in der Potsdamer Villa Adlon treffen, geht es auch um große Geldspenden. Geld, dass laut Correctiv-Recherche in "Influencer-Projekte, in Propaganda, in Aktionsbewegungen und universitäre Projekte" fließen soll.
Finanzströmen wie diesen soll der Verfassungsschutz in Brandenburg nun nachgehen können. Die Brandenburger Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen hat sich auf eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes geeinigt.
Bisher kann der Verfassungsschutz die Geldströme von Extremisten nur dann verfolgen, wenn einer Gruppierung ein Gewaltbezug nachgewiesen werden kann oder "zu Hass und Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung" aufgerufen wird. In Zukunft soll in Brandenburg ausschlaggebend sein, ob die freiheitlich demokratische Grundordnung bedroht sein könnte, beispielsweise durch Fehlinformationen, kämpferisch aggressives Verhalten oder Einschüchterung.
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