this post was submitted on 30 Apr 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Damit hat er natürlich erstmal Recht.
Ich hoffe wir unterstüzen dann die Staaten an den EU-Außengrenzen entsprechend.
Nö, hat er nicht. Asyl kann überall beantragt werden und das BAMF ist in der Pflicht festzustellen, wer zuständig ist, wenn das nach deren Auffassung nicht sie selbst sind. Ein "Die Person hat an der deutsch-österreichischen Grenze Asyl beantragt, also ist Österreich zuständig" zieht nicht.
Das stimmt doch überhaupt nicht. Deutschland ist Teil des Dublin III-Vertrages der EU, wonach das erste Einreiseland zuständig ist.
Und woher weißt du, welches Land das ist, wenn jemand an der Grenze steht und Asyl beantragt?
DAS ist die Aufgabe des BAMF herauszufinden. Und bis die Herkunft geklärt ist und eine Rückführung mit dem Land vereinbart wurde, sind wir als Land für diese Menschen zuständig.
Ah gut, dann hab ich dich oben missverstanden. Allerdings ist das natürlich auch genau der Punkt, der an Dublin III nicht funktioniert.
Oh Gott, wer wird es ihm sagen?