this post was submitted on 07 Apr 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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founded 10 months ago
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[–] [email protected] 2 points 2 weeks ago (1 children)

Da spielt das Rechtssystem nicht mit. Demnach ist erst nach der Tat möglich, rechtliche Schritte einzuleiten, es sei denn, es ist anders geregelt.

[–] [email protected] 4 points 2 weeks ago (1 children)

Ich bin mir ziemlich sicher dass das planen und vorbereiten eines Anschlags strafbar ist.

[–] [email protected] 1 points 2 weeks ago (1 children)

Aber das alleinige eingeben in Suchmaschinen ist weder planen noch vorbereiten

[–] [email protected] 2 points 2 weeks ago (1 children)

Und trotzdem ist es ein Beweis dafür das sie Wissen über den Anschlag hatten bevor er stattgefunden hat oder nicht?

[–] [email protected] 2 points 2 weeks ago

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube dass es lediglich als zusätzliche Belastung gilt.

Bin leider kein Rechtsexperte, ich leite aus dem Steuerrecht über