this post was submitted on 10 Mar 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
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Mit dem amt. Endergebnis wäre die Willensbildung aus Art. 20 Abs. 2 GG abgeschlossen. Ab diesen Zeitpunkt dürfte der BTag nur noch geschäftsführend tätig sein, bis sich der neue konstituiert hat.
Art. 39 Abs. 1 GG bestimmt die zeitliche Dauer einer regulären Wahlperiode, nicht aber die Kompetenzen.
Art. 39 Abs. 2 GG "Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen." Also kann er sich auch am ersten Tag nach der Wahl konstituieren. Dass der alte Bundestag innerhalb dieses Zeitraums noch vollumfänglich Handlungsfähig ist, ist schlicht nicht vorgesehen und nicht zulässig.
Aufgrund der Deutschen Geschichte bzw. den Erfahrungen aus der WR und NS Herrschaft ist eigentlich anzunehmen, dass das unbeabsichtigt geschah.
Bei aktueller h.M. könnte nämlich auch eine Partei die Idee haben sich nach einer Wahlniederlage noch schnell einige Vorteile oder Hürden ins Grundgesetz zu schreiben. Das müsste bei aktueller Lesart nämlich auch gehen, und ob das dann der Wahlsieger wäre, wäre dann auch zweitrangig.
Das ganze ist ein politisches Spiel von der CDU und SPD entgegen der Gesetzgebung . Die CDU hätte ja auch im Vorfeld der Wahl eine GG Änderung mittragen können. Das ist Merz und sein Anhang. Deshalb dürfen diese Leute auch nicht die Regierung stellen.