this post was submitted on 16 Jan 2025
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Deutschland

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founded 7 months ago
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[–] [email protected] 4 points 2 days ago (1 children)

Unter Kosten zu verkaufen, um die Konkurrenz aus dem Markt zu drängen ("Dumping") ist allgemein verboten. Aber mit irgendwas einfach Verlust zu machen, ist natürlich nichts, was man verbieten kann.

Das Gericht konnte der Anschuldigung, die du dir hier zu eigen machst, offensichtlich nichts abgewinnen.

[–] [email protected] -3 points 2 days ago (2 children)

Das Urteil steht ja noch aus. Daher mal gucken, wie entschieden wird. Ich finde die Argumentation jedenfalls nachvollziehbar und sehe es ähnlich kritisch.

[–] [email protected] 1 points 1 day ago (1 children)

Ich weiß nicht mehr als in dem Artikel steht. Mit der Info sehe ich da kein tragfähiges Argument. Wo ist der Nachteil für die Gesellschaft?

[–] [email protected] 1 points 1 day ago (1 children)

Waren "unter Wert" zu verkaufen ist wettbewerbsschädigend im besten Fall und existenzbedrohend im schlimmsten Fall.

[–] [email protected] 1 points 21 hours ago

Dass es wettbewerbsschädigend sei, hat das Gericht nicht erkannt. Ich, mit weniger Information, sehe das auch nicht.

Warum sich die Gesellschaft um "Existenzbedrohung" kümmern soll, sehe ich nicht. Ein Recht auf Profit gibt es genau so wenig wie ein Recht auf einen Arbeitsplatz.

[–] [email protected] 1 points 2 days ago (1 children)

Du hast offensichtlich den Artikel nicht gelesen. Das Urteil ist da. Das Gericht sagt das geht so in Ordnung und es ist kein dumping.

[–] [email protected] -1 points 2 days ago

Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Es kann Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden. Tchibo hatte schon vor der Urteilsverkündung erklärt, sich zunächst die Begründung anschauen zu wollen. Prinzipiell sei man gewillt, sich durch alle Instanzen zu klagen.