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Nach dem Münsteraner Urteil wird die Debatte um ein Parteiverbot wieder lauter. Der ehemalige Ostbeauftragte sagt, im Osten sei die Partei nur gerichtlich zu stoppen.

Nach dem Urteil am Oberverwaltungsgericht Münster hat der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz angekündigt, im Bundestag so schnell wie möglich einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg bringen zu wollen. "Mein Wunsch ist es, dass wir den Verbotsantrag noch vor der parlamentarischen Sommerpause einbringen", sagte er ZEIT ONLINE. Das Münsteraner Urteil bezeichnete er dafür als "weiteren Meilenstein". Die Partei hatte in Münster in zweiter Instanz gegen die Hochstufung zum rechtsextremen Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz geklagt. Das Gericht hat die Klage am Montag abgewiesen.

Um den Antrag in den Bundestag einzubringen, braucht der ehemalige Ostbeauftragte Wanderwitz fünf Prozent aller Abgeordneten, insgesamt also 37 Stimmen. Zusagen habe er bereits aus den Reihen der Union, SPD, Grünen und Linken. Nur bei der FDP sei es noch etwas schwierig. Namen nannte Wanderwitz allerdings nicht.

Zugleich wirft er den Spitzen der Bundestagsfraktionen eine zu große Zurückhaltung vor. "Ich würde mir bei den Fraktionsführungen mehr Liebe für das Thema wünschen." Auf den Rückhalt der Fraktionen wolle er allerdings nicht warten, sagte Wanderwitz. "Wenn die Fraktionen nicht springen, dann springen wir." In diesem Fall will der CDU-Abgeordnete einen fraktionsunabhängigen Gruppenantrag in den Bundestag einbringen.

Auch den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wirft Wanderwitz in Bezug auf einen Verbotsantrag mangelndes Engagement vor. "Von den Regierungen der drei Bundesländer, in denen die AfD bereits gesichert rechtsextrem eingestuft ist, kommt erstaunlich wenig, zu wenig!"

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