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[–] [email protected] 8 points 5 months ago (1 children)

Bevor sich einer freut:

Das OVG ließ zwar keine Revision gegen das aktuelle Urteil zu, die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen.

Die Nummer ist noch nicht durch. Und ich bezweifle dass das sonderlich Auswirkungen (im Sinne von etwas Wirkungsvollen wie ein Verbot) haben wird

[–] [email protected] 7 points 5 months ago

Es ist ein wichtiger Schritt.

Es wird immer wieder gesagt, dass der Verfassungsschutz eigentlich schon seit letztem Jahr eine Einstufung der gesamten AfD als 'gesichert rechtsextrem' vorbereitet hat, aber noch den Ausgang dieses Verfahrens abwarten wollte um ggf. nachbessern zu können, falls das Gericht etwas an der letzten Einstufung bemängelt.

Das ist nach dieser Revision ganz offensichtlich nicht der Fall und dass die AfD mit ihren weiteren Versuchen noch irgendwie Erfolg haben wird, extrem unwahrschenlich.

Somit können wir schon damit rechnen, dass die neue Einstufung der Partei insgesamt demnächst kommen wird. Und damit steigt dann auch der Druck auf Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, ein Verbot zu beantragen.

Gleichzeitig sollte das für uns ein neues Signal sein, wieder aktiv zu werden und zwar diesmal mit der konkreten Forderung nach einem Verbot. Demonstrieren, Abgeordneten Briefe schreiben, Leserbriefe, Online seine Meinung auch außerhalb der eigenen Bubble vertreten... da müssen wir dann richtig Druck machen, damit es auch was wird mit dem Verbot.