this post was submitted on 16 Mar 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Für die ganzen Illegalen Ferienwohnungen gäbe es eine ganz einfach Lösung, für die es nur am politischen Willen mangelt: Die Anwendung von §74, Absatz 1 StGB auf illegal als Ferienwohnung/Hotel benutzten Immobilien in Verbindung mit einem Finderlohn in Höhe von 10% des Schätzwertes für den Anzeigenden, der explizit auch ein Gast sein darf.
Ja, das ist radikal, aber ich bin mir sicher es würde enorm helfen.
Finde ich eine gute Idee. Auch um illegal untervermietete Wohnungen in Berlin zu finden.
Das ergibt Sinn. Ich dachte, eine illegale Untervermietung wäre auch strafbar, aber du hast vollkommen recht.