this post was submitted on 07 Mar 2024
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

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Die Polizei hat auf der Suche nach dem flüchtigen Terroristen in Friedrichshain die Wohnung einer Frau durchsucht, um die er sich gekümmert haben soll. Abends ging er an der Oberbaumbrücke betteln.

Das Leben des mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristen Burkhard Garweg scheint wenig luxuriös gewesen zu sein. Außer dass er in einem Bauwagen schlief, soll er oftmals an der Friedrichshainer Oberbaumbrücke gebettelt haben.

Das berichtet die „Bild“ am Mittwochabend. Die Zeitung stützt sich dabei auf Aussagen mehrerer Obdachloser, die ihn anhand von Bildern wiedererkannt haben sollen.

Das letzte Mal soll sich Garweg vor eineinhalb Wochen an der Brücke blicken lassen haben, so die Bettler. Grundsätzlich sei er schweigsam gewesen, doch einer Person habe er offenbar seine Identität verraten: „Er hat gesagt, dass er mal bei der Roten Armee Fraktion war“, sagt Chaos, einer der befragten Obdachlosen. Außerdem unterstellt ihm eine weitere Person ein Kokain-Problem.

Am Tage soll sich Garweg um eine ältere Dame in Friedrichshain gekümmert haben. Das berichteten ihre Nachbarn gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Auch die Ermittler gehen dem Bericht zufolge davon aus, dass Garweg die Frau immer wieder in ihrer Wohnung besucht hat.

Dort soll sich Garweg unter dem Decknamen Martin vorgestellt haben und für die Frau einkaufen gegangen sein, berichten ihre Nachbarn offenbar. Ob er Geld dafür bekommen habe, sei unklar.

Demnach soll der mutmaßliche Ex-RAF-Terrorist auch kurzzeitig einen Schlüssel für die Wohnung der Frau gehabt haben, als diese im Krankenhaus gelegen habe. Erkannt habe ihn im Haus zunächst niemand, erst im Nachhinein, nachdem die Polizei Fahndungsfotos öffentlich gemacht hatte, hieß es in dem Bericht.

Am Montagmorgen hatte sich die Polizei im Zuge der RAF-Fahndung Zugriff zur Wohnung der Frau verschafft, jedoch keine verdächtige Person angetroffen.

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[–] [email protected] 6 points 8 months ago* (last edited 8 months ago) (1 children)

Gerade die Sprengung der JVA wurde aber doch ganz gezielt so geplant und durchgeführt das es eben keine Verletzen geben sollte und dann ja auch nicht gab. Das ist meiner Meinung nach schon etwas anderes als beispielsweise der Anschlag auf das Springer Hochhaus, bei dem klar war das mit höchster Wahrscheinlichkeit Menschen verletzt werden oder sogar sterben würden. Ich sehe da jedenfalls einen signifikanten Unterschied in der Qualität, was aber natürlich nicht bedeuten soll das ich Terror in egal welcher Weise gutheißen würde.

[–] [email protected] 4 points 8 months ago (1 children)

Ich stimme dir vollkommen zu. Auch wenn das Risiko von Menschenopfern durch Planungsfehler, Unberechenbarkeit der Geiseln und der schlichten Anwesenheit scharfer, automatischer Schusswaffen auf jeden Fall vorhanden war, ist ein Anschlag mit sicheren Menschenopfern noch einmal schlimmer als ein Anschlag mit eventuellen Menschenopfern. Nichtmenschliche Folgen und Schäden mal komplett ausgeklammert.

Aber bei letzterem Straffreiheit zu verlangen wäre so, als ob man einen Einbrecher, welcher mit Schusswaffen deine Familie bedroht, einfach wieder auf die Straße setzt. Ist ja keiner gestorben dabei.

[–] [email protected] 2 points 8 months ago (1 children)

Nein aber Straftaten verjähren nun mal. Ich denke ein Problem ist das der Staat eine Rückkehr in die Legalität nicht ermöglicht hat, auch als die Terroranschläge längst verjährt waren, sonst hätte er vermutlich nicht immer weiter Straftaten zur Geldbeschaffung verübt.

[–] [email protected] 3 points 8 months ago (1 children)

Bis auf Mord, ja. Grundsätzlich bin ich bei dir: Das Prinzip von Verjährungsfristen ist sinnvoll. Gesetzlich geregelt sind sowohl Strafverfolgungsfristen als auf Strafvollstrechungsfristen. Erste messen ja nach Schwere der Tat aktuell 3-30 Jahre, letztere 1-10 Jahre.

Diese anzupassen und Straftaten auch individuell einzuordnen sowie zu bewerten ist ultimativ Aufgabe der Gesellschaft. Nach aktuellen Gesetzen sind die vorgeworfenen Straftaten, hier konkret 2x Gründung/Angehörigkeit einer terroristischen Generation sowie dem Sprengstoffanschlag, versuchter Mord und der Überfall eines Geldtransporters mit Sturmgewehr und Panzerfaust(!) nicht verjährt.

Ich persönlich finde das gut und richtig, aber da hat jeder seine eigenen Ansichten und das ist auch ok.

[–] [email protected] 2 points 8 months ago

Nach aktuellen Gesetzen sind die vorgeworfenen Straftaten, hier konkret 2x Gründung/Angehörigkeit einer terroristischen Generation sowie dem Sprengstoffanschlag, versuchter Mord und der Überfall eines Geldtransporters mit Sturmgewehr und Panzerfaust(!) nicht verjährt.

Interessant, so detailliert wusste ich das nicht und hatte nur gelesen das bis auf den letzten Überfall auf einen Geldtransporter bereits alles verjährt sei.