this post was submitted on 29 Feb 2024
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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Das Cannabisgesetz soll nicht wie geplant zum 1. April 2024 in Kraft treten, sondern erst sechs Monate später. Das bestätigten mehrere Landesminister Table.Media. Sie fordern, das Inkrafttreten auf den 1. Oktober zu verschieben.

Der nordrhein-westfälische Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) erklärte, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten „nicht annähernd“ ausreiche, „damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können“. [...]

Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) ist verärgert, weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert sei. [...] Das Mindeste, auf das sich Berlin nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung um sechs Monate.

Im Bundesrat, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf befasst, zeichnet sich eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses ab.

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[–] [email protected] 14 points 8 months ago (1 children)

Kann mir jemand erklären wieso die mit der Amnestie aber nicht mit den Verfahren an sich überfordert sind?

Oder müssen auch abgeschlossene Verfahren rückgängig gemacht werden?

[–] [email protected] 28 points 8 months ago (2 children)

Das Problem ist wohl, dass bei allen laufenden Haftstrafen, bei denen neben anderen Straftaten auch Verstöße gegen das BtmG eine Rolle spielen, bewertet werden muss, ob dieser Verstoß nach dem CanG nicht mehr strafbar wäre. In diesen Fällen müssten dann neue Urteile gesprochen werden. Das ist Arbeit, weil im deutschen Rechtssystem bei Urteilen nicht jeder Verstoß einzeln bestraft wird, sondern alles zusammen. Wenn z.B. jemand eine Körperverletzung begeht und dabei 24g Cannabis dabei hat, steht im Urteil nicht "Körperverletzung (1,5 Jahre) + Besitz von Betäubungsmitteln (0,5 Jahre)", sondern "Körperverletzung in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln (2 Jahre)" [Zahlen fiktiv]. Die Justiz müsste den Fall also komplett neu bewerten.

Einfach das Inkrafttreten des Gesetzes weiter nach hinten schieben hilft dabei aber mMn. gar nicht, weil sich dann natürlich in der Zwischenzeit neue Fälle ansammeln und man wieder vor dem gleichen Problem steht. Daher glaube ich, das ist einfach der Versuch, das Gesetz bis zur nächsten Legislaturperiode rauszuzögern, damit es gar nicht kommt.

[–] [email protected] 11 points 8 months ago (1 children)

Um das System zu entlasten man könnte ja jetzt legalisieren und sich später nach und nach mit rückwirkenden Konsequenzen beschäftigen.

[–] [email protected] 14 points 8 months ago

Und dadurch lösungsorientierte Politik betreiben? Geht ja mal gar nicht, wir sind hier immer noch in Deutschland! /s

[–] [email protected] 2 points 8 months ago

Neue Fälle würden sich nicht ansammeln, wenn in Erwartung der Legalisierung diese neuen Fälle gar nicht angelegt würden – das müsste im Ermessensspielraum der Behörden liegen.

Ich frage mich, ob jemand, der am 1.4. noch in Haft wegen eines ab. 1.4. legalisiertem Vergehen sitzt, ab 1.4. Haftentschädigung fordern kann?