this post was submitted on 15 Feb 2024
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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[–] [email protected] 3 points 9 months ago (1 children)

Die Plakate sehen aus wie Nachdrucke (die zusätzlichen Botschaften sehen nicht aus wie draufgeklebt). Strafbar wäre das ja nur bei echten Plakaten.

[–] [email protected] 5 points 9 months ago (1 children)

https://www.bundestag.de/resource/blob/565440/66ccf15ff1883c9a212dd04c726a8a96/wd-7-124-18-pdf-data.pdf

© 2018 Deutscher Bundestag WD 7 - 3000 - 124/18 Das „Fälschen“ von Wahlplakaten Zivilrechtliche Implikationen

Geistiges Eigentum, Markenrecht und Urheberrecht können verletzt werden.

[–] [email protected] 4 points 9 months ago (1 children)

Finde ich persönlich albern. Wenn man Wahlplakate parodiert, gehört das zum politischen Diskurs. Wenn ersichtlich ist, dass es eine Parodie ist, und damit kein Geld verdient wird, kann ich auch keine markenrechtlichen oder sonstigen Probleme erkennen.

Wahlplakate haben nicht den Zweck durch eine Marke Wert zu generieren und daraus Gewinn zu schlagen, sondern sie sollen politische Botschaften transportieren. Wer eine politische Botschaft öffentlich macht, muss in einer Demokratie auch den Diskurs dieser Botschaft, insb. auch mit satirischen Mitteln, zulassen.

Das war schon so lächerlich, als die Bundesregierung gegen das AfD Verbot mit Markenrecht vorgegangen ist. Hier wird Demokratie und Staatlichkeit kurzerhand kommodifiziert.

[–] [email protected] 5 points 9 months ago

Satire und Parodie ist auch ausgenommen:

Insbesondere dann, wenn der Name oder das Logo einer Partei im Rahmen einer Satire oder Parodie genutzt wird, kann der Gebrauch aufgrund der Kunst- und/oder Meinungsfreiheit des „Zweitnutzers“ nach Artikel 5 Absatz 1 und 3 GG10 gerechtfertigt sein.