this post was submitted on 02 Feb 2024
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Es gibt am LG Hamburg u.a. diese Pressekammer als besondere Kammer mit Spezialzuständigkeiten (hier z.B. insbesondere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen der Medien). Aufgrund der leitenden Richter hat diese Kammer eine gewisse "Handschrift" entwickelt, wenn es um diese Verfahren geht und gilt gemeinhin als sehr klägerfreundlich.
Da man aufgrund des Prinzips des fliegenden Gerichtsstandes, wie du schon schreibst, quasi selbst entscheiden kann, wo man mit seine Klage hingehen möchte, ist es so möglich, sich von überall her an diese besonders klägerfreundliche Spezialkammer zu wenden.
Die Kammer kann meinetwegen bleiben, ohne den fliegenden Gerichtsstand hätte sie jedoch kein "Geschäftsmodell" mehr und es gäbe hoffentlich weniger Urteile nach Wunsch.
Ah. Danke für die Erklärung.
Ich hatte Pressekammer fälschlich als Pressestelle des LG gelesen - und das ergab keinen Sinn.