this post was submitted on 25 Jan 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Das wäre ein Verstoß gegen Artikel 1 GG also nein. Solange du deine Arbeit trotzdem ausführen kannst gibt es da keine Grundlage für eine Kündigung.
Wäre anders wenn dir beide Beine amputiert werden müssten, dann würde es aber darauf hinauslaufen das man deine Arbeitsstelle anpasst (Rezeptionist oder sowas) eine Kündigung wegen Behinderung ist grundsätzlich nur gerechtfertigt wenn du vollkommen arbeitsunfähig wirst.
(Kein Anwalt aber das ist was ich aus dem Leben weiß, hatte im Freundeskreis einen solchen Fall)