Da sollte man noch nicht gleich allzu viel hineininterpretieren!
Die Staatsanwaltschaft muss einfach irgendwo anfangen zu ermitteln - immerhin ist jemand gestorben und die Umstände sind erstmal recht fragwürdig - um herauszufinden, ob überhaupt irgendeine strafbare Handlung geschehen ist.
Was könnte als Tatbestand in Frage kommen?
Fahrlässige Tötung. Ist aber relativ egal, weil man das anhand der Ermittlungs-Ergebnisse später immer noch passend ändern kann.
Wer könnte ein möglicher Schuldiger sein?
Wie oben: man fängt erst mal beim Fahrer an. Falls sich ein anderer Verdächtiger ergibt, ändert man das entsprechend.