this post was submitted on 13 Nov 2024
23 points (96.0% liked)
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
2033 readers
386 users here now
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
___
founded 4 months ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Mir ging es um die Formulierung im Gesetz, dass das dem nicht folgen muss (fälschlicherweise, meiner Meinung nach). Die Relation dazu ist ja die Verwendung einer Waffe im Kontext physischer Gewalt. Das ist einfach zu wage formuliert, wenn der Text wäre "mittelbaren Einfluss auf die Gesundheit nimmt" oder ähnliches würde sich die Frage nicht stellen.
Für die, die nicht selber suchen aber sich eine Meinung bilden wollen:
(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
Quelle https://www.buzer.de/177_StGB.htm
Die wirkliche Frage ist, warum hier nicht automatisch 8.2 gilt. Eine Gabe von KO-Tropfen ist eine schwere körperliche Misshandlung und so Zeugs ist halt auch nicht vernünftig zu dosieren, wenn du weder das genaue Gewicht, irgendwelche Vorerkrankungen, sonstige Medikamenteneinnahmen kennst und auch kein ausgebildeter Narkosearzt bist. Das ist immer lebensgefährlich.
Wenn du das Urteil, statt dem das Urteil schlecht wiederkäuenden Bericht des Spiegels verlinkt und gelesen hättest, wüsstest du, dass sich der BGH das auch fragt und diese Frage sehr wenig subtil dem LG Dresden stellt. 😉
Nicht der OP, wollte nur danke sagen! Bin gar nicht auf die Idee gekommen, das Urteil selber zu lesen, warum auch immer...