this post was submitted on 06 Jun 2024
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Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.
Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.
Ganz unten im Artikel steht als Kontext, dass mindestens 1,8 Meter für Fußgänger frei bleiben müssen. Das dürfte Parken auf den meisten Gehwegen verbieten:
Vielleicht lebe ich auch in einer komischen Stadt, aber das würde effektiv sämtliche Altbauviertel zu Verbotszonen machen. Der Gehweg vor meinem Haus ist insgesamt nicht mal 1,80m breit.
Das könnte echt miese Implikationen haben.
Ich muss sagen, mich überrascht das Gehsteigparken. Bei uns in Österreich ist das eine absolute Ausnahme. Kann natürlich sein, dass die Rechtslage geringfügig anders ist.
Mir wurde vor der Fahrprüfung (in Deutschland) gesagt, dass ich nie auf dem Gehweg fahren darf. Also einen abgesenkten Gehweg kreuzen, um aus einem Hof auszufahren, das geht. Aber auf einem Gehweg entlangfahren, dann könnte ich mir direkt überlegen, wann ich die Wiederholungsprüfung machen will.
Ich denke, das Problem ist, dass es eben nicht geahndet wird/wurde. Die meisten Verkehrsteilnehmer lernen die Straßenverkehrsordnung nur dann wirklich kennen, wenn ein Knöllchen in der Windschutzscheibe hängt.
Also mich hatte es tatsächlich auch überrascht, als ich in der Fahrschule erzählt bekommen habe, dass das kriminell ist. Wenn man es ständig sieht, geht man irgendwann davon aus, dass das wohl so richtig ist.
In meiner Stadt ist es praktisch überall in jedem Wohngebiet, mit den meisten Gehsteigen auch weit unter 1,8 Metern breite. Hab mittlerweile richtig einen Hals weil die Karren dazu auch noch so dermaßen fett geworden sind.