this post was submitted on 27 Feb 2024
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Bei random Bombem auf Warschau, sicher.
Aber wenn zB eine NATO Land Luftangriffe gegen Russische Truppen von einem Flughafen auf NATO Territorium durchführt, dann wäre ich mir nicht so sicher das ein Russischer Angriff gegen diesen Flughafen von Artikel 5 gedeckt ist.
Weißte was lustig ist? Das kann die NATO handhaben wie sie will.
Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und sollte sich auch als solches verhalten. Sonst haben wir Ruckzug einen "alternativlosen" Gegenpakt an der Backe und die Gefahr eines Weltkriegs. Ein geschlossener Kriegseintritt der NATO auf Basis Art. 5 muss mit sehr viel Vorsicht behandelt werden.
Das ist dann nochmal abzugrenzen von deinem ursprünglichen Vorschlag, in der Ukraine russische Stellen anzugreifen. Einen Art. 5 Fall kann man daraus aber nicht auslösen, ohne argumentativ bei "Ab 5:45 wird zurückgeschossen" zu landen.
Bisschen kleiner geht's nicht?
Wenn man als Kriegspartei eintritt, indem man russische Stellungen angreift, dann kann man aus einer russischen Reaktion darauf keinen Verteidigungsfall konstruieren, um die gesamte NATO in den Krieg einzubeziehen.
Der minimale Unterschied ist natürlich, dass es am 1.9.1939 keinen Krieg gab, in den man eintreten konnte. Unabhängig davon, ob das jetzt ein Art5-Fall wäre oder nicht - der Vergleich hinkt gewaltig.