Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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Bundesländer:

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Sollte der Mindestlohn 2025 auf 14 oder gar 15 Euro steigen? Geht es nach dem Ökonomen Achim Truger, ist jedenfalls eine deutlich stärkere Anhebung nötig als bisher geplant. Der Arbeitsmarkt könne das »gut verkraften«.

Mit Achim Truger hat sich ein führender Wirtschaftswissenschaftler hinter die bei SPD, Grünen und Gewerkschaften erhobene Forderung nach einer deutlich stärkeren Anhebung des Mindestlohns als geplant gestellt. »Der aktuell für 2025 vorgesehene Mindestlohn von 12,82 Euro gibt nach der hohen Inflation keinen Mindestschutz für die Beschäftigten mehr. Dazu müsste er 2025 auf mindestens 14 Euro steigen«, sagte das Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der »Bild«-Zeitung. Truger geht demnach davon aus, dass der Arbeitsmarkt diese Erhöhung »gut verkraften« kann und kein Anstieg der Arbeitslosigkeit zu befürchten ist.

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Die AfD und ihr Spitzenkandidat für die Europawahl erproben einen vermeintlichen Ausweg aus dem Spionageskandal: Der Verfassungsschutz soll der Partei schaden wollen. Die Ausflüchte sind allerdings unplausibel.

Seit Monaten befindet sich die AfD im Abwärtstrend, nun bringt eine Spionageaffäre die Partei weiter in Bedrängnis. Ein langjähriger Mandant und Mitarbeiter von Maximilian Krah, Spitzenkandidat für die Europawahl, befindet sich in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall vor. Er soll für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet haben.

Seitdem hadert die Partei mit den Vorwürfen, die Nervosität ist groß. Skandale sitzt die AfD üblicherweise aus. Doch Verstrickungen mit der Kommunistischen Partei in China gehen selbst Teilen des Vorstands und der Basis zu weit. Krah stand deswegen seit Langem auch in den eigenen Reihen in der Kritik. Um den Europawahlkampf zu retten – der auch vom Verdacht möglicher Zahlungen aus Russland an Listenkandidat Nummer zwei, Peter Bystron, überschattet wird –, ringt man deswegen um eine Kommunikationsstrategie.

Die scheint nun gefunden: Der Spionageskandal soll zum Verfassungsschutzskandal umgedeutet werden. Krah habe keinen Verdacht schöpfen können, sei nicht gewarnt worden, sagt er selbst und sagen Parteifunktionäre. Jian G. soll sogar angeblich vom Verfassungsschutz eingeschleust worden sein, um der AfD zu schaden.

Doch die Kommunikationsstrategie ist nicht plausibel. Folgen kann ihr nur, wer bereit ist, zentrale Informationen auszublenden. Die vier wichtigsten Behauptungen im Überblick.

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Ist das Bürgergeld verfassungswidrig, weil es keine gesunde Ernährung ermöglicht? Ernährungswissenschaftliche Befunde, die erst nach der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entstanden sind, sprechen dafür. Unter anderem der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fordert: „Ein […] Bürgergeld muss […] ausreichend sein, um materielle und soziale Ernährungsarmut zu vermeiden. Die aktuellen […] Beträge entsprechen allerdings nicht diesem Anspruch“ (ebd., I). Basierend auf diesen Befunden sieht ein aktuelles Rechtsgutachten in der Höhe des Existenzminimums eine Verletzung des Menschenrechts auf angemessene Ernährung aus Art. 11 des UN-Sozialpakts.

Diese neuen Forschungsergebnisse sind auch verfassungsrechtlich relevant. Ohne ein materielles Kriterium dürfte der geltende Statistik-Warenkorb nicht mehr verfassungsgemäß sein. Entgegen aktuellen Forderungen, die Regelleistungen zur Herstellung eines Lohnabstands abzusenken oder nicht weiter anzuheben, spricht verfassungsrechtlich viel für eine Erhöhung. Immerhin sind nach aktuellen Zahlen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen 6,9 Prozent der Menschen in Deutschland von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen; 13 Prozent sind nicht in der Lage, sich jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel, Fisch oder einem vegetarischen Äquivalent zu leisten. Das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums darf diesen Zustand nicht perpetuieren. Zwei verfassungsrechtlich zulässige Lösungsmöglichkeiten liegen auf der Hand, nämlich eine Vergrößerung der Referenzgruppe oder eine Steigerung des Ernährungsanteils.

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In Reaktion auf die Befunde könnte entweder die Referenzgruppe vergrößert werden, so dass die Ausgaben einer weniger verarmten Gruppe herangezogen werden. Das würde aber auch Ausgaben in anderen Bereichen betreffen. Alternativ dazu könnten einzelne Positionen durch Warenkorb-Rechenschritte erhöht werden. Denn wo aus dem Statistik-Warenkorb Dinge herausgenommen werden können, ist es auch möglich, Dinge hineinzulegen. Das BVerfG hält Modifikationen des Rechenmodells für zulässig, sofern sie sachlich gerechtfertigt sind (BVerfG 2010, Rz. 139) und das gesamte Modell nicht in Frage stellen (BVerfG 2014, Rz. 109). Auf die Möglichkeit von Warenkorb-Steigerungen wies das BVerfG ausdrücklich hin: Wenn bei der Überprüfung der statistisch ermittelten Beträge Änderungen festgestellt werden, die die Bedarfsdeckung betreffen, „kann der Gesetzgeber mit Hilfe der Warenkorbmethode vielmehr auch kontrollierend sicherstellen, dass der existentielle Bedarf tatsächlich gedeckt ist.“ (BVerfG 2014, Rz. 109).

Zusätzlich ist der Gesetzgeber auch durch völkerrechtliche Verpflichtungen bei der Bestimmung des Existenzminimums gebunden (BVerfG 2014, Rz. 74, mit Verweis auf BVerfG vom 18.7.2012, Rz. 68). Mit Verweis auf die niedrigen Ernährungsanteile an der Berechnung kommt ein aktuelles Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Höhe des Existenzminimums das Menschenrecht auf angemessene Ernährung aus Art. 11 des UN-Sozialpakts verletzt, denn „eine gesunde Ernährung wäre mit den Bürgergeld-Regelsätzen nur unter Verzicht auf andere grundlegende Bedürfnisse möglich. Dies ist aber gerade nicht ausreichend, um den völkerrechtlichen Anforderungen zu genügen, sodass im Ergebnis eine Erhöhung der Regelsätze geboten ist“ (S. 23). Weil Deutschland 2023 dem Individualbeschwerdeverfahren des Pakts beigetreten ist, könnte dies nun auch individuell geprüft werden.

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Noch gibt es keine Neuregelung für den THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Das AG Dortmund sieht im Vorschlag der Expertengruppe Cannabis ein "antizipiertes Sachverständigengutachten" – und spricht einen Autofahrer mit 3,1 ng im Blut frei.

Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Anbau von Cannabis für über 18-jährige unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Viele Stimmen fordern in diesem Zusammenhang auch eine Liberalisierung der Rechtslage für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr. Noch gilt hier ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. Dieser dient als Nachweis für eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit im Zusammenhang mit dem Cannabis-Konsum. Eine von Verkehrsminister Volker Wissing eingesetzte, interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat vorgeschlagen, den Wert auf 3,5 ng anzuheben und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) entsprechend zu ändern.

Umgesetzt wurde das bislang noch nicht. Das Amtsgericht (AG) Dortmund hat jetzt einen Autofahrer mit einer THC-Konzentration von 3,1 nh/ml im Blut freigesprochen (Urt. v. 11.04.2024, Az. 729 OWi-251 Js 287/24 -27/24). Ihm war das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel vorgeworfen worden, eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 und 3 StVG.

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Die AfD führt einen Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz. Nun hat das NRW-Oberverwaltungsgericht mit einem Handstreich alle Beweisanträge der AfD abgewiesen.

Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Zum Teil seien keine greifbaren Anhaltspunkte zu erkennen und die AfD habe die Beweisanträge nur zum Ausspähen der Prozessstrategie gestellt. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.

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Die AfD trifft sich im Juni in Essen zu ihrem Bundesparteitag. Der Oberbürgermeister macht klar: Willkommen ist sie nicht. Nun formiert sich der Protest.

Zwei Monate vor dem geplanten Bundesparteitag der AfD in Essen organisieren die Stadt und weitere Akteure Demonstrationen mit zehntausenden Teilnehmern gegen die Partei. Bei einer Hauptkundgebung am letzten Samstag im Juni (29.6.) erwarten die Veranstalter 30.000 Demonstrierende - prominente Vertreter aus Politik und Wirtschaft sollen auf der Bühne stehen. Verschiedene Gruppen und Bündnisse planen darüber hinaus während des gesamten Parteitags-Wochenendes Aktionen, darunter eine Musik-Parade. Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz vor - zumal an dem Wochenende in Nordrhein-Westfalen auch drei Achtelfinal-Begegnungen der Fußball-Europameisterschaft stattfinden.

Insgesamt seien am Parteitags-Wochenende derzeit zehn Kundgebungen mit insgesamt 66.000 Teilnehmern angemeldet, sagte ein Polizeisprecher. Zwar handele es sich bei den Teilnehmerzahlen bislang nur um grobe Schätzungen - in jedem Fall stelle sich die Polizei aber auf die größten Demonstrationen seit Jahren in Essen sein.

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Unter dem Motto "Für Demokratie, Vielfalt & Toleranz" soll es am Samstag auf einem großen Messeparkplatz nicht weit vom Tagungsort der AfD ein kleines Volksfest, ein Konzert und ein Bühnenprogramm mit prominenten Rednern geben. Aus der Wirtschaft wird etwa Evonik-Vorstandschef Christian Kullmann auf der Bühne stehen, wie das Unternehmen bestätigte. Schon am Freitag soll eine Rave-Parade mit Musik-Trucks durch die Stadt ziehen. Am Sonntag ist eine Mahnwache geplant.

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Die AfD ist laut einer Studie die beliebteste Partei der unter 30-Jährigen. Wenn man sich wirklich gegen einen Rechtsruck stemmen will, hilft es nicht, sich erneut hinter der Protestwähler-Theorie zu verstecken.

Die AfD ist die beliebteste Partei der unter 14- bis 29-Jährigen. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest die kürzlich erschienene Studie "Jugend in Deutschland", die als zuverlässiges Stimmungsbarometer gilt. Demnach würden 22 Prozent der Menschen unter 30 ihre Stimme einer rechtspopulistischen Partei geben. Mit 20 Prozent folgt die CDU auf Platz zwei. Grüne, SPD und FDP sind in der Gunst der jungen Wählerinnen und Wähler krachend abgestürzt.

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Sicher hätte die Ampelregierung in den vergangenen beiden Jahren mehr für die Belange von jungen Menschen tun können. Die Mieten für WG-Zimmer steigen immer weiter, die hohen Lebenshaltungskosten verschärfen die Armutsbedrohung für Studierende und Auszubildende. Beides sind Probleme, denen sich diese Regierung besser heute als morgen widmen sollte. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Ampel bereits jetzt einen großen Teil ihrer Wahlversprechen umgesetzt hat. Ist die Politik von SPD, FDP und Grünen also wirklich dafür verantwortlich, dass nun so viele junge Menschen AfD wählen wollen? Nein!

Deutschland hat ein generationenübergreifendes und strukturelles Rassismusproblem. Die Studie stellt dies erneut eindrucksvoll unter Beweis. Potenzial für rechtes und rechtsextremes Gedankengut gibt es nicht nur am Stammtisch und im Altenheim, sondern auch auf den Schulhöfen und in den sozialen Medien.

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Das Protestwähler-Narrativ ist eine bequeme Erzählung für die demokratischen Parteien und auch für uns Medien, um zu verklären, dass es tatsächlich Rechtsextremismus sein könnte, der die jungen Menschen anspricht. Seit nunmehr über zehn Jahren redet man sich ein, AfD-Wählerinnen und -wähler seien allesamt rückholbar, wenn man sich nur ihrer Sorgen annehmen würde. Derweil steigen die Umfragewerte für die Rechtspopulisten in allen Altersklassen kontinuierlich, egal ob CDU und SPD ihre Migrationspolitik verschärfen oder ein Finanzminister der FDP gegen Bürgergeldempfänger wettert.

Rassistisches Gedankengut unter jungen Menschen muss ernst genommen und als solches benannt werden. Nur so ist es möglich Rechtsextremismus entschieden zu bekämpfen. Es sind nämlich nicht immer nur die älteren Generationen, die erlernte und verinnerlichte Haltungen von nationalistischer Überlegenheit in sich tragen. Auch junge Menschen sind Teil des Problems und müssen ihre Sozialisierung und Verhaltensweisen hinterfragen, aufklären und demokratische Parteien wählen. Verharmlosungen und Finger-Zeigen werden die AfD keine Stimme kosten.

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Ich finde es nur folgerichtig, dass die SPD will, dass nur diejenigen Nazis geehrt werden, die auch nach dem Krieg noch beim Militär waren. Vaterlandslose Gesellen haben keine Ehre verdient!!!1!

(Ist das dieses „links“?)

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Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zwei Vorermittlungsverfahren gegen den AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, eingeleitet. Das bestätigte die Ermittlungsbehörde MDR AKTUELL. Es geht um angebliche Zahlungen aus pro-russischen Quellen sowie um angebliche chinesische Zahlungen. Krah selbst bestritt jedes Fehlverhalten.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zwei Vorermittlungsverfahren gegen den AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Maximilian Krah, eingeleitet. Das bestätigte ein Behördensprecher auf Anfrage von MDR AKTUELL.

Im ersten Verfahren geht es um angebliche Zahlungen aus pro-russischen Quellen an Krah, im zweiten um angebliche chinesische Zahlungen. Mit beiden Vorermittlungsverfahren soll nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft geprüft werden, ob sich aus den bisher veröffentlichten Hinweisen ein Anfangsverdacht im Hinblick auf Abgeordnetenbestechung erhärtet. In der Folge könnte dann ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass das EU-Parlament, dem Krah angehört, zuvor dessen Immunität aufhebt.

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Hintergrund sind Medienberichte, wonach Krah 2023 von der US-Bundespolizei FBI befragt worden sein soll. Im Zuge der Befragung soll Krah, der eine vierstellige Summe Bargeld bei sich gehabt haben soll, auch eine Chat-Nachricht eines pro-russischen Aktivisten aus dem Jahr 2020 vorgehalten worden sein, in der von "Kompensationen" für Ausgaben Krahs die Rede gewesen sein soll. Krah hatte daraufhin erklärt, zu keinem Zeitpunkt Zahlungen oder Kompensation im Zusammenhang mit einem möglichen Einfluss Russlands auf deutsche oder europäische Politiker erhalten zu haben.

Am Montagabend war zudem ein enger Mitarbeiter Krahs festgenommen worden. Der Generalbundesanwalt wirft ihm Spionage für einen chinesischen Geheimdienst vor.

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Die Mehrheit der CDU-Ministerpräsidenten wünscht sich eine Reform der Schuldenbremse. Doch Friedrich Merz und die Fraktion sind strikt dagegen. Wer setzt sich durch? Ein Lagebild.

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Tatsächlich ist die Haltung der Union überhaupt nicht klar. Zwar ist man sich einig, dass an der Schuldenbremse festgehalten werden soll. Aber was die Frage einer möglichen Reform angeht? Da gibt es dann doch sehr unterschiedliche Haltungen.

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Allerdings kommen die Rufe nach einer Reform jetzt nicht mehr nur aus dem Roten Rathaus. Seit Monaten wird unter den CDU-Ministerpräsidenten über das Thema beraten. Mittlerweile zeigen sich viele von ihnen auch öffentlich bereit, die Schuldenbremse zu reformieren. Sogar ein gemeinsamer Antrag im Bundesrat für eine Reform der Schuldenbremse noch in diesem Jahr wird erwogen.

Doch Merz hält weiter dagegen. Die Debatte droht einen Riss durch die Partei zu ziehen.

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Fast alle Ministerpräsidenten seien deshalb offen für eine Reform der Schuldenbremse, heißt es aus CDU-Kreisen. Einen öffentlichen Streit mit Friedrich Merz wolle man jedoch vermeiden. Erst recht so kurz vor dem Parteitag.

Aber ist es dafür mittlerweile nicht zu spät? Immerhin läuft die Debatte längst.

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Am vergangenen Wochenende macht Friedrich Merz seine Haltung zu dem Thema noch einmal deutlich. In einer Diskussionsrunde während des Ludwig-Erhard-Gipfels am Tegernsee sitzt der CDU-Vorsitzende unter anderem mit der SPD-Chefin Saskia Esken zusammen. Es geht um die aktuelle Wirtschaftslage, um Investitionen – und Schulden. Auf den Appell von Esken, die Schuldenbremse sei investitionshemmend, reagiert Merz so: "Wenn Sie glauben, dass sie ständig weiter Geld ausgeben können für Ihre Versprechungen, die nicht mehr finanzierbar sind. Und dann anschließend die Union darum bitten für weitere Änderungen des Grundgesetzes – diesen Weg gehen wir nicht mit, Frau Esken."

Es sind Aussagen, die Merz nicht zum ersten Mal tätigt und die auch seine CDU-Kollegen in den Ländern kennen. Und auch, wenn man dort anderer Meinung ist, ist klar, dass eine Reform allein mit und nicht gegen Merz funktionieren wird. Denn die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag geändert werden.

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Fange bald einen neuen Job an und habe 2 Wochen „Arbeitslosigkeit“ zwischen der neuen und der alten Stelle. Bin natürlich ein braver Bürger und hab mich dort gemeldet.

Jetzt habe ich die Mitteilung bekommen, dass ich einen Videotermin um 8:45 in ein paar Wochen habe. Leider kann ich da nicht und habe auch ehrlich gesagt keine Lust mit dem Arbeitsamt zu sprechen wegen 2 Wochen in denen ich ja eh nichts machen kann.

Jetzt habe ich versucht, auf die Mail zu antworten. Ist aber noreply. Dann hab ich versucht, anzurufen. Ich soll meine Kundennummer durchgeben, natürlich verbal, kann die Hotline leider nicht erkennen. Postleitzahl klappt zum Glück aber. Dann beträgt die Wartezeit bis zu 10 Minuten. Nach 2 Minuten fliege ich aber aus der Leitung. Das ganze wiederholt sich noch 3 mal. Beim vierten Mal fliege ich nicht raus und werde gebeten, nicht aufzulegen. Nach 10 Minuten kann mein Anruf wegen zu hohem Aufkommen leider leicht beantwortet werden. Bitte später nochmal versuchen.

Lol Arbeitsamt. Soll ich die nun einfach ghosten? Ich habe wirklich keine Zeit den ganzen Tag in der Leitung zu hängen und brauche ja quasi nichts von denen.

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Die Polizei hat nach ARD-Informationen einen Mann in Dresden wegen Spionageverdachts festgenommen. Dabei handelt es sich um einen Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Krah. Der Mann soll für China spioniert haben.

Der Beschuldigte heißt Jian G., ist 43 Jahre alt und wurde nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, des RBB und des SWR in der vergangenen Nacht in Dresden festgenommen. Der Generalbundesanwalt wirft ihm geheimdienstliche Agententätigkeit vor. So soll er für China die chinesische Oppositionsbewegung ausspioniert haben.

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Nach der Festnahme von drei mutmaßlichen Spionen für China gestern in Düsseldorf und Bad Homburg ist es die zweite Aktion gegen chinesische Einflussnahme in Deutschland binnen 24 Stunden. Die Fälle hängen nicht zusammen. Diesmal ist es allerdings eine Festnahme im Umfeld eines bekannten AfD-Politikers.

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#TeamRoboter

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Seit Jahren schafft das Verwaltungsgericht Gera Freiräume für Neonazis, NPD und AfD. Die Rechtssprechung geht zulasten von Asylbewerbern.

Dieter Laudenbach ist nicht nur Inhaber des in Gera beliebten Cafés Graf Zeppelin, sondern auch ein thüringischer AfD-Landtagsabgeordneter mit Ambitionen. 2018 kandidierte er für den rechtsextremen Landesverband von Björn Höcke für den Posten des Oberbürgermeisters, scheiterte aber im ersten Wahlgang.

Unter den Gästen seiner damaligen Wahlparty waren auch der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Bengt Fuchs, und der Pressesprecher des Gerichts, Bernd Amelung, Letzterer mit Frau und Tochter. Berührungsängste mit dem AfD-Wirt haben die beiden Richter auch sonst offenbar nicht: Sie essen häufig im Grafen Zeppelin zu Mittag, es liegt in der Nähe des Gerichts.

Indizien deuten darüber hinaus sogar auf eine freundschaftliche und ideologische Nähe von Fuchs und Amelung zur in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD. Auf der Facebook-Freundesliste von Richter Amelung stand damals unter anderem der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der ebenfalls dem offiziell aufgelösten Höcke-„Flügel“ zugerechnet wird. Auf der Freundesliste des AfD-Wirts Laudenbach stand seinerzeit der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera Fuchs und bis heute der Richter Amelung.

Zuständig sind die beiden AfD-nahen Juristen für Asylrecht. Die sich aufdrängende Frage: Schlägt sich die Nähe der beiden ranghohen Verwaltungsrichter zum AfD-Milieu in einer restriktiven und rechtslastig wirkenden Asylrechtssprechung nieder?

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Im Zentrum der Kontroverse der beiden Gerichte stehen unterschiedliche rechtliche Bewertungen der politischen Dominanz des Landesvorsitzenden Björn Höcke im Thüringer Landesverband. Nach Ansicht der Geraer Verwaltungsrichter sind seine Äußerungen zwar „gewichtige Indizien für die Gesamtausrichtung“ der Partei, dürften aber angesichts der „regelmäßig komplexen Strukturen politischer Parteien“ nicht „schematisch“ auf die ganze Partei übertragen werden. Demgegenüber fand der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Thüringen es als „sachgerecht“, die „politische Ausrichtung einer Partei an den unwidersprochenen öffentlichen Äußerungen ihrer auf höchsten Ebenen bestimmenden Repräsentanten (Höcke) zu messen“.

Diese wurzeln nach Meinung des Oberverwaltungsgerichts in einer „Grundeinstellung, die mit den wesentlichen Verfassungsgrundsätzen der Menschenwürde, Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und dem Demokratieprinzip nicht mehr vereinbar ist“. Auch hier dasselbe Phänomen: Von zwei vertretbaren Auslegungen des Waffengesetzes entscheidet das Verwaltungsgericht Gera zugunsten der AfD und zulasten der wehrhaften Demokratie.

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Eine unterirdische Giftmülldeponie in einem ehemaligen Salzbergwerk, eine Abraumhalde aus dem Salzbergbau und eine unterirdische Salzwasserverklappung in der ehemaligen Grenzregion gefährden die Werra und damit auch die Weser und Nordsee.

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